Land NRW: 1,5 Millionen Euro für Stadtzentren im Kreis Borken
Düsseldorf/Kreis Borken. Durch die Coronapandemie leiden der Einzelhandel und die Innenstädte. Mit einem Sonderprogramm unterstützt die NRW-Koalition jetzt die Kommunen bei neuen Ideen und Zwischenlösungen. Dabei gehen insgesamt über 1,5 Mio. Euro an sieben Gemeinden im Kreis Borken. Aus dem Sofortprogramm stehen noch 30 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Fördersummen wurden die Landtagsabgeordneten für den Kreis Borken, Wilhelm Korth, Heike Wermer und Hendrik Wüst, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen für Verkehr, am vergangenen Freitag informiert.
„Das Förderprogramm unterstützt den heimischen Handel vor Ort. Für uns ist klar, dass von einer starken Innenstadt auch alle Bürgerinnen und Bürger profitieren. Durch die Coronakrise ist es wichtig, jetzt Zentren in Städten und Stadtteilen zu beleben und so den Einzelhandel anzukurbeln. Mit dem Fördergeld schafft das Land NRW so Möglichkeiten gegen den Leerstand von Ladenlokalen und unterstützt die Kommunen bei Konzepten für Nachnutzung und der Entwicklung von neuen Perspektiven. Deshalb ist es wichtig, dass auch Gelder in unsere Heimat fließen.“, so die Landtagsabgeordneten für den Kreis Borken.
Von dem 70 Millionen schweren Sofortprogramm zur Stabilisierung unserer Innenstädte und Zentren werden noch in diesem Jahr 129 Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit 40 Millionen Euro unterstützt. Bisher finden Ahaus, Bocholt, Borken, Gronau und Epe, Rhede, Stadtlohn und Vreden im Programm Berücksichtigung.
Da das Land noch weitere Mittel in Aussicht gestellt hat, wurde die Frist für die Vorlage der Förderanträge auf den 30. April 2021 verlängert, damit Städte und Gemeinden auf aktuelle Entwicklungen reagieren können.
Unter den 129 Kommunen, die in diesem Jahr Mittel erhalten, sind auch folgende aus dem Kreisgebiet:
Gemeinde | Fördermittel |
Ahaus | 71.095,00 € |
Bocholt | 127.280,00 € |
Borken | 408.428,00 € |
Gronau | 196.047,00 € |
Gronau-Epe | 47.171,00 € |
Rhede | 335.275,00 € |
Stadtlohn | 143.550,00 € |
Vreden | 213.840,00 € |
Gesamt | 1.542.686,00 € |
Hintergrund
Das Sonderprogramm umfasst folgende Handlungsfelder: vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen und Zwischenerwerb von leerstehenden Einzelhandelsimmobilien, um Immobilienspekulationen vorzubeugen. Darüber hinaus werden Kommunen - die von aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffen sind - darin unterstützt, Nachnutzungsperspektiven zu entwickeln. Beim Problem des massiven Leerstands soll außerdem mit Beratungs- und Planungsangeboten ein Zentrenmanagement angestoßen und der Aufbau eines Verfügungsfonds vorbereitet werden. Insbesondere kann damit geprüft werden, ob eine Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und wo diese gegebenenfalls räumlich stattfinden sollen.