Zu Besuch bei der Lebenshilfe in Borken
Erstes Anliegen des Landtagsabgeordneten und das seines Mitarbeiters Hendrik Klöpper war es, das neue Gebäude der Lebenshilfe in Borken zu besichtigen, da es ihnen nicht möglich war, an der Eröffnungsfeier Ende April teilzunehmen.
Korth zeigte sich beeindruckt von der Historie und dem umfangreichen Angebot der Lebenshilfe. Ebenso ist er nach dem Rundgang im neuen Lebenshilfehaus überzeugt, dass die räumliche Erweiterung und das ansprechende, moderne Gebäude mit den multifunktionalen Bereichen, mit dem die Lebenshilfe die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung, von Jung und Alt in den Mittelpunkt stellt, dazu beiträgt, dass die Teilhabe und Partizipation der Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen weiter gelingen wird. Nach persönlicher Einschätzung und Erfahrung wertete Wilhelm Korth die Bedarfsbestätigung, die Platzzahlverdoppelung der Tagesbetreuungseinheit, der “Tagesstruktur“, durch den Landschaftsverband Münster sehr positiv.
Daran anknüpfend interessierte sich der Landtagsabgeordnete aber auch für Themen, bei denen eher der Schuh drückt. Hier waren Jürgen Scholz (Vorsitzender), Andrea Berger (Vereinskoordinatorin) und der Geschäftsführer Hans-Günther Wilkens gut vorbereitet. Berger, unter anderem zuständig für den “Familienunterstützenden Dienst“, beklagt eine Ungleichbehandlung im Rahmen neuer Auflagen durch die Kostenträger. Für Betreuer, die im Rahmen der Unterstützungsangebote ehrenamtlich tätig sind, wurden die fachlichen Voraussetzungen deutlich erhöht. Eine neue Verordnung, die AnFöVO (Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag) schreibt unter anderem seit 2017 in NRW vor, dass für die zwingende, nun auf 40 Stunden erhöhte Basisqualifikation, maximal 26 Stunden des im Vorhinein zu absolvierenden Stundenumfanges per Online-Schulung anerkannt werden. Unglücklicherweise anerkennen einige wenige Kreise NRW’s, zu denen auch der Kreis Borken zählt, diesen Umfang noch immer nicht an. Den Geschäftsführer H.-G. Wilkens sorgt u. a. der umfangreiche verwaltungstechnische Aufwand, der in den kommenden zwei Jahren hinsichtlich der Reform der Eingliederungshilfe, bekanntlich im neuen BTHG (Bundesteilhabegesetz) geregelt, verbunden sein wird. Darüber hinaus tauschten sich die Besucher mit den Verantwortlichen der Lebenshilfe i. R. dieser umfangreichen Reform über die zukünftige Bedarfsermittlung aus. Dabei handelt es sich um die individuellen Bedarfe an Leistungen der Behindertenhilfe. Die Erhebung soll lt. Vereinbarung der Landschaftsverbände (BEI_NRW) ausschließlich ihnen zustehen. Wilkens wünscht sich eine Beteiligung der Leistungserbringer, also der Lebenshilfe und der weiteren Anbieter, so wie es sich seit Jahren bewährt hat. Der Landtagsabgeordnete Korth verspricht bei der Verabschiedung, sich ganz individuell mit diesen Punkten an die Mitentscheider im Landtag, wie auch an den Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zu wenden.