NRW-Koalition fördert Gründer im Kreis Borken mit einem Stipendium

Seit dem 01. Juli können sich Gründerinnen und Gründer für das Gründerstipendium.NRW bewerben. Nach Förderzusage stehen ihnen bis zu 12 Monate 1.000 Euro monatlich zur Verfügung, um ihre innovativen Ideen mit finanzieller Unterstützung weiterentwickeln zu können. Somit ist ein wichtiger Hinderungsgrund von Neugründungen und Start-Ups aus dem Weg geräumt. Über das Gründerstipendium freuen sich die Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Borken Wilhelm Korth, Heike Wermer und Hendrik Wüst, Minister für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

"Wir wollen Nordrhein-Westfalen zum Gründerland Nummer 1 machen und wollen die Visionäre und Unternehmer von morgen besser unterstützen. Daher ist es uns eine Freude, dass wir als NRW-Koalition mit dem Gründerstipendium. NRW Voraussetzungen schaffen, die Gründerinnen und Gründern einen einfachen Start ermöglichen“, so Hendrik Wüst.
„Auch der Kreis Borken und das Münsterland können davon immens profitieren. Das dezentrale Vergabeverfahren über zahlreiche akkreditierte Gründernetzwerke in ganz Nordrhein-Westfalen garantiert eine unbürokratische und schnelle Stipendien-Vergabe und gewährleistet eine regionale Verortung der Gründerinnen und Gründer“, erklärte Heike Wermer.
Mit der Teilnahme der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken sowie von münsterland.digital an dieser Initiative, werden innovative Ideen und Unternehmensneugründungen auch im Kreis Borken gefördert und somit die Wirtschaftskraft vor Ort erhöht.

„Ich würde mich über möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber mit innovativen Unternehmenskonzepten aus dem Kreis Borken freuen, die den Mut und Willen haben ihre Idee auf den Markt zu bringen“, so Wilhelm Korth. 


Hintergrund:
Um ein Stipendium zu erhalten, müssen die Bewerber, egal ob alleine oder im höchstens drei-köpfigen Team, eine Fach-Jury aus dem ausgewähltem Gründernetzwerk von ihrem Konzept überzeugen. Entscheidend sind der „Gründercharakter“ der Bewerberinnen und Bewerber sowie die innovative Geschäftsidee. Diese muss ein, im Vergleich zum Stand der Technik, verbessertes Produkt oder Verfahren, eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale enthalten. Um sich für ein Stipendium bewerben zu können, muss man volljährig sein, den Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und die Gründung darf noch nicht erfolgt sein bzw. sollte weniger als ein Jahr zurückliegen. Auf der Website www.gruenderstipendium.nrw/gruenden können sich alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber über die ersten Schritte der Bewerbung und den weiteren Verlauf informieren sowie alle Bewerbungsstandorte einsehen.