Korth/Wermer/Wüst: Die Kommunen in NRW werden bei der Integration von Flüchtlingen um 100 Mio. Euro entlastet

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schafft die NRW-Koalition die Rechtsgrundlage, um noch in diesem Jahr 100 Mio. Euro an die 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden zu verteilen. Auch die Kommunen im Kreis Borken erhalten eine finanzielle Entastung, wie die örtlichen Landtagsabgeordneten Wilhelm Korth, Heike Wermer und Hendrik Wüst, Minister für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, mitteilen:

„Die NRW-Koalition unterstützt die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden mit weiteren 100 Mio. Euro aus Landesmitteln. Damit steigen die flüchtlingsbedingten Zu-weisungen des Landes an die Kommunen auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Zusätzlich leiten wir, die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel, aus dem Europäischen Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von ca. 10 Mio. Euro an die Kommunen weiter. Damit hält die NRW-Koalition ihr Versprechen, alle weiteren Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten.“ Für die Kommunen im Kreis Borken ergeben sich folgende finanzielle Entlastungen aus den nun frei gegebenen zusätzlichen 100 Mio. € aus Landesmitteln: Bocholt 192.022 € Borken 248.440 € Isselburg 50.000 € Rhede 151.420 € Ahaus 182.488 € Gronau 278.346 € Heek 50.000 € Legden 50.000 € Schöppingen 50.000 € Stadtlohn 111.913 € Vreden 134.680 € Südlohn 53.415 € Gescher 91.232 € Velen 55.001 € Reken 50.000 € Raesfeld 56.190 € Heiden 58.891 €